Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Mitgliedschaft beginnt am _____ und wird für die Dauer von _____ geschlossen.
2. Das Mitglied darf an allen angebotenen Kursen teilnehmen, darüber hinaus ist ihm die Nutzung der Sauna und Duschen gestattet, sowie der Aufenthalt in der Lounge während der Öffnungszeiten.
3. Die Nutzung der Sauna und der Krafttrainingskurse ist aus gesundheitlichen Gründen erst ab dem 16 Lebensjahr gestattet.
4. Es wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 50€ erhoben, die per Bankeinzug oder in Bar entrichtet wird.
5. Die Mitgliedskarte wird mit einer Gebühr in Höhe von 10€ in Bar oder per Bankeinzug berechnet.
6. Die Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende der ersten Vertragslaufzeit kündbar, innerhalb einer Frist von einem Monat vor Vertragsablauf. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Für den Fall, dass die erste Vertragslaufzeit gem. Ziffer 1.) auf 24 Monaten festgelegt war, verlängert sich der Vertrag jedoch höchstens um weitere 12 Monate.
7. Davon ausgeschlossen ist das Recht auf außerordentliche Kündigung im Fall einer permanenten Sportunfähigkeit, die durch den Arzt attestiert wird, einem Umzug, der eine größere Entfernung als 40 km verursacht oder dem Einzug zur Bundeswehr. Das Recht auf außerordentliche Kündigung entfällt bei Bar-/ Beitragsvorauszahlungen.
8. Der Beitrag in Höhe von ___ monatlich, soll am 1. / 15. , im Vorraus von ug. Konto abgebucht werden.
9. Gerät das Mitglied länger als einen Monat in Zahlungsverzug, so ist der Club berechtigt, seine Leistungen (ggf. dauerhaft) einzustellen. Liegt das Mitglied mehr als 2 Monate im Zahlungsrückstand, ist Athletic Zone berechtigt, die Gesamtsumme bis zum vorläufigen Ende einzufordern.
10. Der Beitrag wird am ___ ___ _____ auf _____€ (wegen Vollendung des 16. Lebensjahres) angehoben.
11. Anschriftenänderungen sowie Änderungen der Kontodaten bei einer Zahlung per Lastschrift, müssen dem Studio unmittelbar mitgeteilt werden.
12. Sachbeschädigungen im Studio werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder Verursacht hat. Wer gegen die Hausordnung oder Regeln des Anstandes verstößt, erhält Hausverbot.
13. Soweit dem Mitglied Ersatzforderungen gegen den Club entstehen, haftet dieser im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.
14. Das Mitglied ist verpflichtet, die in den Räumen des Clubs aushängende Hausordnung einzuhalten.
15. Sollte es dem Kampfsportstudio aus Gründen der höheren Gewalt nicht möglich sein, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden.
16. Das Mitglied versichert, dass es die in den Kampfsportkursen erlernten Techniken nur beim sportlichen Wettkampf, bei Trainingseinheiten im Studio oder im Sinne des Notwehrparagraphen §32 StGB anwenden wird. Bei Zuwiderhandlung besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung seitens des Studios.